Die Schul-Commission macht der Stadtverordneten-Versammlung die Anzeige, daß die erste Lehrerin der höhern Töchterschule Fräulein E. Cloudt in der Absicht ihren Beruf als Lehrerin zu verändern, ihre Stelle auf den 1. October gekündigt habe, daß diese Kündigung, obgleich keine halbjährige Frist dem Austritt vorhergehe, vorgenommen worden sei, weil die Töchterschule überhaupt nur 36 Schülerinnen zähle, und die Schülerinnen-Zahl auch später 40 wohl nicht werde übersteigen, daß man daher beschlossen habe, die Leitung der Schule von Herbst bis Ostern der zweiten Lehrerin FräuleinGiesen zu übertragen, und jedoch zur Förderung und Hebung des Unterrichts, den geographischen und geschichtlichen Theil durch eine zweitere Person [am Rand hinzugefügt: Lehrkraft] und zwar wo möglich durch einen Gymnasiallehrer ertheilen zu lassen. Um Ostern scheide die Lehrerin Giesen ebenfalls aus, und lasse sich die nöthige Vorkehrung zur Gewinnung einer neuen tüchtigen Lehrerin für die höhere Töchterschule treffen.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich mit der beschlossenen Anordnung der Schul-Commission einverstanden.
actum ut supra
Eine Mittheilung des Pastors Panzer wird vorgelesen, worin derselbe in Betreff der Einrichtung des von ihm angebotenen Kronenberg'schen Hauses für eine PrivatWaisen-Anstalt die Bitte ausspricht, daß die Stadtverordneten-Versammlung statt seiner mit der ArmenVerwaltung über die Fortführung der Angelegenheit verhandeln möge.
Nach vorheriger ausführlicher Besprechung, gab die Versammlung die Erklärung ab, wie sie sehr bedauere, die Waisenhaus-Angelegenheit um deswillen nicht in die Hand nehmen zu können, weil dieselbe eine private sei, und auch die ArmenVerwaltung nur als provisorische Comite für das Waisenhaus in der Sache handle.
actum ut supra
[Nächste Seite]