Nachdem bei der Verpachtungs-Ausstellung des Kaufhaussaales ein jährlicher Pachtzins von 150 Thlr. geboten worden, und darnach noch ein Gebot von 165 Thlr. jährlichen Pachtzinses erfolgt ist mit dem Bemerken, daß der Bieter sich auch bei einer nochmaligen öffentlichen Ausstellung an letzteres Gebot gebunden halte, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, den Kaufhaussaal neuerdings zur Verpachtung auszustellen, dabei aber den definitiven Zuschlag zu ertheilen.
actum ut supra
[Nächste Seite]