Band 60: Eintrag vom  3. Dezember 1895 (Nr. 1817)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Bauliche Aenderungen im Kaufhause.

St.-V.-V. genehmigt die Vornahme von baulichen Aenderungen im Kaufhause nach dem vorgelegten Plane und Kostenanschlage zum Betrage von 1900 Mark. Der Kaufhausmiether hat fernerhin einen um 5 % der städtischerseits für diese Arbeiten thatsächlich zu veraus- gabenden Kosten erhöhten Miethpreis zu zahlen. Auch erklärt Versammlung sich damit einverstanden, daß die Miethzeit unter den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Bürgschaft auf fernere 6 Jahre nach Ablauf der gegenwärtigen Miethperiode

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verlängert werde. Die Arbeiten im Innern des Kauf- haussaales, zu deren Ausführung auf eigene Kosten der Miether Leuchten sich erboten hat, darf dieser nur im Einverständnisse beziehungsweise nach Anweisung des Stadtbaumeisters vornehmen.