Band 52: Eintrag vom  3. November 1858 (Nr. 302)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Ankauf eines Platzes neben der Tonhalle.

Folgender Antrag des Vostandes für den Bau und die Vermiethung einer Tonhalle, wurde zur Berathung und Beschlußnahme vorgelegt:

"Antrag " auf Ankauf Seitens der Stadt von den Erben Dülken, der Parzelle " No. 1 des Erbes der letzteren, bestehend in einer Remise und " einem Anschießenden Gärtchen, worauf die Sängerbühne der " Tonhalle errichtet ist, zu dem von den Erben Dülken geforder" ten und von dem Verein für den Bau und die Vermie" thung der Tonhalle bewilligten Kaufpreise von achthundert " Thalern, zahlbar in sechs Jahren.

" Die Stadt verpachtet hierauf sofort diese Parzelle an den " vorgenannten Verein gegen 3% Zinsen von dem Kaufpreise, " auf dieselbe Zeit wie der anschießende städtische Platz, worauf " die Tonhalle steht, an dem Verein verpachtet ist. Der Verein " deponirt dann bei der Stadt in den nächsten drei Jahren, " jedes Jahr 100 Thlr, also zusammen 300 Thlr ebenfalls gegen 3% " Zinsen. Diese Summe soll event. dazu dienen, die Stadt " schadlos zu halten, für den Fall, daß bei Ablauf der Pachtzeit " die Parzelle nach dem Urtheile von Sachverständigen, den Werth

[Nächste Seite] " von 800 Thlr nicht mehr habe, und daher entweder ein Vergleich " in Betreff des Minderwerthes vereinbart oder der Wieder" verkauf der Parzelle für nöthig erachtet würde. Nach Erledigung " dieser Eventualität wird jene deponirte Summe, so weit " dieselbe zur gedachten Schadloshaltung nicht erforderlich, dem " Vereine zurückgestellt. " Motive.

" Die Stadt hat bei dem questionirten Ankaufe eine günstige " weil verlustfreie Gelegenheit, den an die ehemalige Wind" mühle und die Promenade anschießenden Platz um jene " Parzelle zu vergrößeren und dadurch im Werthe zu erhöhen, " ohne dabei irgend ein Risiko übernehmen zu müssen, indem "es ihr, wie vorerwähnt, nach 15 - 20 Jahren noch frei steht, " für genannte Parzelle, den ganzen bis dahin gehörig ver" zinsten Kaufpreis zurückzuempfangen, oder sich um den " Minderwerth derselben zu einigen, im Falle zu der Zeit "die Parzelle im Werthe nicht gestiegen sein sollte. " Dem Vereine , der als solcher ohne Corporationsrechte nicht " kaufen kann, würde daraus der Vortheil erwachsen, mancher" lei Inkonvenienzen und unangenehme Verwicklungen " zu umgehen, welche bei dem sonst nothwendigen Ankaufe " auf den Namen eines oder mehrer Mitglieder des Vor" standes des Vereins und bei den hieraus entstehenden, notarriell festzustellenden, gegenseitigen Verpflichtungen nicht " zu vermeiden sein würden.

Der Antrag wurde discutirt und mit fast an Einstimmigkeit grenzender Majorität angenommen.

actum ut supra