6. Hunde- und Communalsteuer-Erlaß .
Die Anträge der Wittwe Girrger und der Wittwe Lampmann um Erlaß der Communalsteuer sowie die des Wirthen Giesen und des Gutsbesitzers Dülken um Befreiung von der Hundesteuer werden genehmigt .
Gleichzeitig wird beschlossen, die Hundesteuer vom 1. Januar 1877 ab auf 9 Mark zu erhöhen und bei der Königlichen Regierung den Antrag zu stellen, für Neuss die Einführung der Verordnung über Anlegen der Maulkörbe zu genehmigen
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