Band 52: Eintrag vom  8. August 1859 (Nr. 469)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Einrichtung einer Bataillons-Menage.

Vorsitzender legt eine Mittheilung des hiesigen Landwehr-Bataillonsvom 6. des Monats vor, wornach in Folge kriegsministerieller Verfügung vom 28. Juli courant das Bataillon in Kürze einen Stamm von 250 und vom 1. October ab von 450 Mann erhalten und wornach [eingefügt:ferner] um die geeigneten Schritte ersucht wird, für die erforderliche Einrichtung

[Nächste Seite] einer Bataillons-Menage von Seiten der Stadt Neuß wo möglich im passendes Lokal überweisen zu wollen.

Da die Absicht vorliegt, die obigen Stammmanschaften bei den Bürgern unterzubringen, und durch diese bedeutende Einquartierung der angeregte Gegenstand von großter Wichtigkeit ist, so überweist die Versammlung die Sache an die betreffende Commission zu deren Prüfung und Aufklärung.

actum ut supra