Von der Commission für Finanzwesen ist die von dem Rendan- ten Rosellen gelegte Rechnung der Sparkasse pro 1858 geprüft und darüber folgendes bemerkt worden.
§ 1. Dem betreffenden vorigjährigen Monitum gemäß ist der CautionsVermerk dahin zu ergänzen, daß durch die verspätete Hypotheken-Erneuerung die Priorität der Inscription nicht alterirt worden.
§ 2.Gegen die Richtigkeit der Rechnung ist nichts einzuwenden, da dieselbe mit den Büchern und Belegen übereinstimmt und auch in calculo in Ordnung befunden worden.
§ 3. Das Resultat der Rechnung ist folgendes:1. Einnahme Th Sgr Pf. a. Bestand 734 - 17 - 5 b. Kapital-Einlagen 33240 - 12 - 5 c. Erstattete ausgeliehene Capitalien 1. von Privaten 11595 - " - " 2. von der städtischen Leih-Anstalt 1100 - " - " d. Zinsen von ausgeliehenen Capitalien 4116 - 28 - 7 e. Verschiedene unvorhergesehene Einnahmen 10 - 6 - " Summe 50797 - 4 - 3
2. Ausgabe. a. Verwaltungskosten (hierunter sind 1189 - 29 - 6 Gewinnst, welcher in die Leihhauskasse geflossen.) 1298 - " - 8 b. Zinsen von Capitalien 2904 - 3 -11 C. Abgelegte und angelegte Capitalien 1. Rückzahlungen von Einlagen 28641 - 22 - 4 2. Rentbare Anlegung von Capitalien 13459 - 27 - " 3. Zum Bestand der Leih-Anstalt 1900 -" - " Summe 48143 - 23 - 11 Bei
[Nächste Seite] Bei Vergleichung der Ausgabe mit der Einnahme ergibt sich ein Bestand von 2653 Thlr 10 Sgr 4 Pf. § 4.Th. Sgr Pf. An Forderungen hat die Sparkasse ausstehen 85214 - 6 - 10 dieselbe verschuldet dagegen an Einlagen 87872 - 17 - 2 wornach sie 2653 - 20 - 4 mehr schuldig als sie zu fordern hat.
Diese Mehrschuld wird durch den Baarbestand von gleicher Summe ausgeglichen, und es sind sich mithin Activa und Passiva gleich.
Der erzielte Zinsengewinnst ad 1189 Thlr 29 Sgr 6 Pf - 218 Thlr 21 Sgr 3 Pf mehr als pro 1857 - ist, wie bereits oben bemerkt, höherer Vorschrift gemäß an die Leih-Anstalt abgegeben worden.
Die Stadtverordneten-Versammlung stellte die Rechnung hiernach fest und sprach darüber die Decharge aus.
actum ut supra