Band 52: Eintrag vom  01. August 1859 (Nr. 468 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Commissionsbericht über die Revision der Armenkassen-Rechnung pro 1858.

Die Fachkommission für Armenwesen erstattete Bericht über die von ihr vorgenommene Revision der Armenkassen-Rechnung pro 1858

Dieselbe hat eine sorgfältige Vergleichung der Rechnung mit den Belegen vorgenommen, den cacül revidirt und dabei die Überzeugung erlangt, daß die Rechnung vorschriftsmäßig und in allen Theilen richtig aufgestellt ist.

Die verbliebenen Einnahmereste betragen im Ganzen 266 Thlr 3 Sgr 10 P, wovon ein Theil immittelst nachträglich eingezogen ist. Zur Eintreibung des andern Theiles sind die nöthigen Anordnungen getroffen.

Die Einnahme bietet gegen den Etat wenig Abweichung und gibt zu Bemerkungen keine Veranlassung. Bei der Ausgabe ist dagegen eines Ersparnisses von 1757 Thlr 4 Sgr 2 Pf zu erwähnen, welches hauptsächlich durch verminderte Ausgaben für Kleidungen, für besonder Unterstützungen, für Erziehung und Verpflegung armer Kinder, für die Suppen-Anstalt, welche nicht in Betrieb gewesen, und für Arzeneien erzielt worden ist. Nach genauer Ermittelung hat sich die Finanzlage der Armen-Kasse im abgelaufenen Jahre um 1742 Thlr. gebessert. Diese Verbesserung betrug im Jahre 1857 1648 Thl., so daß in den beiden letzten Jahren eine Vermehrung des Revenüenbestandes von 3390 Thlr. eingetreten ist. von dieser Summe sind 2087 Thlr 3 Sgr 6 Pf rentbar angelegt, und der übrige Theil ist in dem 3958 Thlr 14 Sgr. 7 Pf betragenden Baarbestande enthalten. Die Armen-Verwaltung beabsichtigt nun, zu den obigen 2087 thlr 3 Sgr 6 Pf auf 912 Thlr 26 Sgr 6 Pf auszuleihen, und diese Summe von 3000 Thlr als Reservefonds zu bestimmen, um in Zeiten der Noth für außerordentliche Bedürfnisse mit Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung verwendet zu werden.

Mit Hinzurechnung der Einnahmereste würde abzüglich des obigen Reservefonds von 3000 Thlr noch ein Bestand von 3311 Thlr 22 Sgr ver-

[Nächste Seite] verbleiben, welcher für die Armen-Kasse nothwendig erscheint, weil die Gefälle dieser Kasse und besonders der Zuschuß aus der städtischen Kasse größtentheils erst in der zweiten Jahreshälfte eingehen. Die Gesammte Einnahme beträgt 19971 Thlr 23 Sgr 5 Pf die Gesammte Ausgabe beträgt 16013 Thlr 8 Sgr 10 Pf der Bestand beträgt 3958 Thlr 14 Sgr 7 Pf

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit den Vorschlägen der Armen-Verwaltung einverstanden, stellt die Rechnung wie angegeben fest und ertheilt darüber die Decharge.

actum ut supra