Zur Anfertigung eines Gestelles für die Aufstellung der in der hiesigen Umgegend augegrabenen römischen Alterthümer, und zur Einrichtung eines Zimmers im Collegium für die Aufnahme derselben wurde auf den Antrag des Bürgermeisters ein Betrag von Zwanzig Thalern aus der städtischen Casse, und zwar aus dem Extraordinario bewilligt indem der gewöhnliche Unterhaltungsfond des Collegium für diese Ausgabe nicht hinreicht.
Actum utsupra