In Anbetracht, daß der Schreiner Johann Rottkamp dürftigkeitshalber permanent aus Armenmitteln unterstützt wird,
[Nächste Seite] genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung, daß die auf das verschuldete Haus des q Rottkamp fallende Communalsteuer von 2 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf. niedergeschlagen werde.actum ut supra