In Anbetracht, daß das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn sich bereit erklärt hat, zu den Kosten der Umpflasterung der Brückstraße ein Drittel beizutragen, wenn diese Umpflasterung gleich vorgenommen, und für die Fahrbahn in der Strecke vom Hospitals-Garten bis zur Einmündung in die [eingefügt:Biegung zur] Oberstraße dem Ibels'chen Hause gegenüber, neue Pflastersteine verwendet werden, genehmigt Gemeinderath unter Acceptation des Thywissen'schen Anerbietens, daß die Umpflasterung der Brückstraße in der bemerkten Weise mit der Umpflasterung der Mühlenstraße gleich ausgeführt, und dabei der Kosten-Anschlag des Herrn Bau-InspectorsWeise zu Grunde gelegt werde.
a.u.s.