Die Versammlung beschließt, für die Zukunft bei Anlagen von hausteinernen Rinnen auf Kosten der Stadt, die Anlage von den Eigenthümern selbst ausführen zu lassen und für die vorschriftsmäßig ausgeführte Arbeit inclusive Materiallieferung denselben pro laufenden Meter eine Vergütung von 6 Mark zu zahlen.
Bei Anlage der hausteinernen Rinnen ist darauf zu halten, daß die Rinnsteine nach dem angegebenen Gefälle verlegt, dabei an allen Stößen (Fugen) mit 1 1/2 Stein im Quadratgroßen, 2 Ziegelschichten hohen Pfeilerchen untermauert und endlich das Straßenpflaster wieder gehörig angeschlossen wird.
Gleichzeitig wird beschlossen, diese Vergütung dem Herrn Caspar Thywihsen für Anlage von hausteinernen Rinnen an seinem Hause in der Mühlenstraße zu zahlen, jedoch in der Oberstraße an dem Hause des Herrn Hermann Thywihsen diese Anlage seitens der Stadt selbst ausführen zu lassen.
Ein Antrag desSchreiners Jacob Oster, um Anlage von hausteinernen Rinnen seitens der Stadt an seinem Hause in der verlängerten Canalstraße wird, weil die Straße noch nicht eröffnet ist, abgelehnt.
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