Band 55: Eintrag vom  12. Oktober 1868 (Nr. 442)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Gymnasial-Angelegenheit.

Der Bürgermeister trägt der Versammlung vor, daß durch Beschlüsse vom 25. und 26. Juni dieses Jahres genehmigt worden, daß die den hiesigen Gymnasiallehrern bewilligten, eventuell widerruflichen Gehaltszulagen im Betrage von 825 Thaler in definitive Zulagen verwandelt und daß den beiden Oberlehrern Dr. Rondolf und Dr. Köhler, jedem noch eine besondere persönliche Zulage von jährlich 100 Thlr. bewilligt werden, indem die Versammlung die derfallsigen Mittel in einer erhöhten Schulgeld-Einnahme über 2800 Thlr. hiraus garantirt habe. Es sei indessen vorbehalten worden, daß das Schulgeld vom 1. October dieses Jahresan um weitere 2 Thlr. erhöht und die über die Erfordernisse sich ergebende Mehr-Einnahmen zur Verstärkung des Reservefonds verwendet so wie daß der von dem Herrn Erzbischofe von Cöln mit Rücksicht auf das ermäßigte Schulgeld der Convictoristen zugesagte widerrufliche Zuschuß an das Gymnasium von 200 Thlr. jährlich, zu einem unwiderruflichen Zuschusse erklärt werden. Das Gymnasial-Curatorium habe sich bemüht, die Zusage, daß dieser letztere Zuschuß zu einem unwiderruflichen erklärt werde, zu erlangen, jedoch seien die desfallsigen Schritte bisher noch nicht von Erfolg gewesen. Um nun den Lehrern die ihnen in Aussicht gestellten Competenzen wirklich zukommen lassen zu können, erscheint es unter den angegebenen Umständen angemessen, daß die Stadtverordneten-Versammlung von dem Vorbehalte wegen Verwandlung des fraglichen widerruflichen Zuschusses in einen unwiderruflichen Zuschuß absehe.

Die Versammlung beschloß hiernach, den bei der obigen Garantie-Übernahme gemachten Vorbehalt, daß der widerrufliche jährliche Zuschuß des Herrn Erzbischofs an das hiesige Gymnasium von 200 Thlr., in einen unwiderruflichen Zuschuß verwandelt werde, fallen zu lassen, während der andere Vorbehalt, die Erhöhung des Schulgeldes betreffend aufrecht erhalten werde.

actum ut supra

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