Die Versammlung bemerkt auf ein Gesuch des Viehhändlers Spier von Calcar um Entschädigung dafür, daß sechszehn Stück Ochsen von ihm auf der hiesigen Wiese die Klauen-und Maulseuche gefangen haben sollen, daß sie zur Vermeidung von Consequenzen dem Antrage nicht entsprechen könne, und zwar um so weniger als die Stadt die Wiese lediglich aus Liberalität den Viehhändlern zur Benutzung eingeräumt habe, überdies nicht einmal nachgewiesen sei, daß das Spier'sche Vieh auf der hiesigen Wiese angesteckt worden.
actum ut supra