In Modifikation der bezüglichen Beschlußnahme vom 17. August dieses Jahres, beschloß die Versammlung, den Com-
[Nächste Seite] munalweg nach Holzheim von der Abbiegung des Neuß-BergheimerWeges bis zur Holzheimer Grenze, noch der zweiten Klasse der Gemeindewege zuzutheilen, und die Unterhaltung dieses Weges auf den städtischen Etat zu übernehmen, wornach der aufgestellte Wegebau-Etat pro 1869 sich modifizire.actum ut supra
Typ | Straße |
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Typ | Stadt |
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