Band 55: Eintrag vom  19. Oktober 1868 (Nr. 448)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Klassifizirung der Gemeindewege.

In Modifikation der bezüglichen Beschlußnahme vom 17. August dieses Jahres, beschloß die Versammlung, den Com-

[Nächste Seite] munalweg nach Holzheim von der Abbiegung des Neuß-BergheimerWeges bis zur Holzheimer Grenze, noch der zweiten Klasse der Gemeindewege zuzutheilen, und die Unterhaltung dieses Weges auf den städtischen Etat zu übernehmen, wornach der aufgestellte Wegebau-Etat pro 1869 sich modifizire.

actum ut supra