Band 55: Eintrag vom  21. Mai 1869 (Nr. 609)

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Transkription

 
1. Pfarrgrenze zwischen Holzheim und Neuss.

In Beziehung auf die von dem katholischen Kirchenvorstande gemachte Vorlage vom 13. vorigen Monats betreffend die Feststellung der Pfarrgrenze zwischen Holzheim und Neuss, erklärte die Stadtverordneten- Versammlung in heutiger Sitzung, daß eine neue Circumscription dahin vorgenommen werden möge, daß den zur Civilgemeinde Neuss und zur Pfarre Holzheim gehörige Nierenhof wieder der Pfarre Neuss zugetheilt werde, wodurch die Pfarrgrenze zwischen Holzheim und Neuss zugleich die Grenze zwischen den beiden Civil-Gemeinden ausmache, welche Eintheilung als zweckmäßig zu betrachten sei und welche seiner Zeit auf den Pfarreien Kaarst und Büderich gegenüber durch Modification der Circumcription herbeigeführt worden. Damals seien die zur Pfarre Neuss zugehörig gewesenen Ortschaften Weissenberg und Kaarsterfurth den Pfarreien Büderich und Kaarst zugetheilt worden.

a.u.s.

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