Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die in Folge der neuen Maß - und Gewichts-Ordnung nöthig gewordene Anschaffung einer Eichnormale zur Summe von 369 Thlr..
Dieselbe nimmt zugleich Kenntniß von dem Anerbieten des Eichmeister Franz Nix, wornach Letzterer bereit ist, die Kosten der Gebrauchs-Normalien mit 170 Thlr. selbst zu tragen, wenn zu deren Abtragung drei Jährliche Raten und zwar zu Ende 1870, zu Ende 1871 und zu Ende 1872 bewilligt werden. Diese Normalien würden dann sein Eigenthum bleiben. Die Versammlung nahm das Anerbieten von p. Nix an.
a.u.s.