8) St.V.V. bewilligt dem AichmeisterNix auf jederzeitigen Widerruf und zwar vom 1 n. September 1885 ab für die durch die neue Aichordnung vom 27 n. December 1884 entstehenden Mehrarbeiten und zur Deckung der Auslagen für das Justir- Material die in der Aichtaxe vom 28 n. December 1884 unter Spalte B für diese Arbeiten und Lieferungen zu erhebenden sogen. Berichtigungsgebühren.