Unter Bezugnahme auf die Verhandlung vom 4. des Monats beschloß die Stadtverordneten-Versammlung die Erweiterungs-Arbeiten in der Oberthorer Mahlmühle, nachdem der aufgestellte Kostenanschlag in erforderlicher Weise ergänzt worden, öffentlich verganten, und die Ausführung durch den Mechanikus Franz Nix beaufsichtigen zu lassen.
Die von der Mühlenpächterin Witwe Reinarz zu zahlende Vergütung wurde auf 7 % an der Kostensumme ( 2% für Verschleiß und 5 % Zinsen) festgestellt.
actum ut supra
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Typ | Gebäude |
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