In Folge einer Zuschrift des Alexianer-Klosters, beschloß die Versammlung, den betreffenden Beschluß vom 9. dieses Monats die Abtretung der Rechte der Stadt an einem Theile des gegenwärtigen Alexianer-Kloster-Gebäudes betreffend, dahin zu modifiziren, daß die Entschädigung von zweitausend Thalern in den ersten acht Jahren nicht soll eingefordert werden können, und daß sie indieserZeit nur mit 4% zu verzinsen sei, [hinzugefügt:und] nach Ablauf der ersten acht Jahre aber mit einem Jahre kündbar und mit4 1/2 %verzinslich sein soll.
Die Löschung von sieben Wörtern genehmigt.
a.u.s.