Nach Vernehmung des Commissionsberichtes beschließt die Versammlung, diejenigen Rechte, welche die Stadt auf Grund des Vertrages vom Jahre 1490 an einem Theile des gegenwärtigen Alexianer-Kloster-Gebäudes besitzt, den Alexianer-Brüdern gegen eine Entschädigung von zweitausend Thalern, welche zu 4 1/2% verzinslich stehen bleiben können, abzutreten.
a.u.s.