Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß bei dem Vorhaben des Alexianer-Klosters, das gegenwärtige Klostergebäude zu verkaufen, es nunmehr an der Zeit sein dürfte, die der Stadt auf Grund einer früheren Vereinbarung vom Jahr 1490 zustehenden Rechts-Ansprüche an dieses Gebäude einer näheren Prüfung zu unterwerfen.
Die Versammlung beauftragte hiermit die Commission für städtisches Eigenthum, welche das Rechtsverhältniß überhaupt zu untersuchen und aufzuklären habe.
actum ut supra