Band 52: Eintrag vom  17. August 1857 (Nr. 68)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der Stadtverordneten-Versammlung heute Mittheilung über den ermittelten Werth des Schlachthaus-Geländes nebst dem dahintergelegenen Garten behufs königlicher Überlassung an das Alexianerkloster geschehen, äußerte dieselbe, daß das genannte Kloster befragt werden möge, ob es für das SchlachthausGebäude excl der Aufseherwohnung und für den besagten Garten mindestens eine Summe von 5000 Thlr. zu geben bereit sei, wornach eventuell die Stadt Plan und Kostenanschlag zu einem neuen Schlachthause anfertigen. Die Stadt macht indessen den Vorbehalt, daß es ihr frei stehen soll, das der Aufseher-Wohnung gegenüber gelegenen Gartenterrain gegen Erstellung der verhältnißmäßigen Auslagen des Klosters zu jeder Zeit wieder zurückzuziehen.

Actum ut supra