Eine Regierungs-Verfügung, worin in Beziehung auf den beabsichtigten Verkauf des gegenwärtigen Alexianerklosters auf das frühere Vertrags-Verhältniß zwischen den AlexianerBrüdern und der Stadt hingewiesen wird, wird an die betreffende Commission zur Prüfung und Berichtserstattung überwiesen.
a.u.s.