Eine Regierungs-Verfügung, worin in Beziehung auf den beabsichtigten Verkauf des gegenwärtigen Alexianerklosters auf das frühere Vertrags-Verhältniß zwischen den AlexianerBrüdern und der Stadt hingewiesen wird, wird an die betreffende Commission zur Prüfung und Berichtserstattung überwiesen.
a.u.s.
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