Nachdem der Vertrag vom 10. October 1869 mit den Holzhändlern über die pachtweise Benutzung der Holzlagerplätze in der Erft abgelaufen ist, wird die anderweite Regulirung dieser Angelegenheit besprochen und auf den Vorschlag der mit der Verzinsung schon beschäftigt gewesenen Kommission vorläufig beschlossen, eine öffentliche Verpachtung vorzunehmen, die definitive Beschlußfassung jedoch bis zur nächsten Sitzung vertagt um alsdann weitere Vorschläge über Eintheilung der Lagerplatze, Pachtbedingungen pp. entgegenzunehmen. - Bis zur anderweiten Verpachtung, wozu etwa 3 Wochen vergehen werden, ist die Versammlung mit Ueberlassung der Lagerplätze an Werhahn zu einem ratirlichen Pachtpreise von 2 1/2 Thalern für diese Zeit einverstanden.
a. u. s.