Band 58: Eintrag vom  23. Februar 1874 (Nr. 61)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Erftuferbefestigung.

Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung vom 7. d. Mts. , worin dieselbe mittheilt, daß sie die Genehmigung zur Forterhebung der Erftgebühren Seitens der Stadt Neuss bei den Herrn Minister

[Nächste Seite] der Finanzen und für Handel pp. beantragt, bis jetzt jedoch noch keinen Bescheid erhalten habe; ferner, daß sie sich nicht berechtigt halte, die vorläufige Forterhebung der Gebühren zu genehmigen, aber auch keinen Anlaß habe, von Aufsichts wegen gegen die einstweilige Forterhebung einzuschreiten. Gleichzeitig bemerkt dieselbe im selben Schreiben, daß der mitgetheilte Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 19. Januar cr. den in der Verfügung vom 16. December pr. auf Grund der bezüglichen ministeriellen Entscheidung gestellten Anforderungen nicht genüge und sei es vor der Hand erforderlich, daß der Wasserbau-Inspector Schmidt sich gutachtlich über die Sachlage äußere.

Dieses Gutachten ist bereits zur Stelle und wird der Versammlung vorgelegt; in demselben vertheidigt der Wasserbau-Inspector Schmidt vollständig den von der Stadt Neuhs Betreffs der Erftuferbefestigung gefaßten Plan.