Mitgetheilt wird ein Schreiben des Königlichen Eichamts-Inspectors über die stattgehabte Revision des hiesigen Eichamtes, woraus hervorgeht, daß zur definitiven Competenzregulirung des Eichamtes noch die Ersetzung der Waagen No. 1, 3 und 4, alter Construction noch erforderlich ist, da dieselben zum Theil verschlissen sind und in einem Zustande sich befinden, welcher sie zur Verwendung als Eichungsamts /:Justir-:/ Waagen nach den neuen Vorschriften und Anforderungen nicht mehr geeignet erscheinen läßt.
Die Neubeschaffung der Waagen durch die Normal-Eichungskommission würde bei bester Ausführung sich für No. 1 auf 50 No. 3 auf 22 und No. 4 auf 27 Thlr. stellen, welche Ausgabe die Versammlung genehmigt.
a. u. s.