Band 50: Eintrag vom  3. September 1855 (Nr. 393)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ein Antrag des Oberpfarrers Buschmann wird vorgelesen, worin derselbe darauf hinweist, wie die vom Gemeinderathe in der Verhandlung vom 23. Juli c. gewünschte Vorlage seiner Beschlüsse im Betreff der an Sonn- und Feiertagen zu haltenden Eilfuhr-Messe an das Erzbischöfliche General-Vikariat zwecklos erscheinen dürfte, zumal die betreffende Actenstücke schon am 1. Juni der geistlichen Oberbehörde in extendo eingereicht worden, er überdies bei der nachmaligen Vorlage, doch wieder zur gutachtlichen Äußerung aufgefordert werden würde. Derselbe führt demnächst aus, wie die Erfüllung der Hütter'schen Stiftung und die Haltung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen durch die Pfarrgeistlichen nicht

[Nächste Seite] nicht bewirkt werden könne, es vielmehr hierzu nothwendig der Berufung eines Curatgeistlichen bedürfe. Da für Letzteren nur noch ein sehr mäßiger städtischer Zuschuß verlangt werde, so bitte er, den Gegenstand wiederholt in ernste Berathung zu nehmen.

Gemeinderath findet die in seinen Beschlüssen vom 26. Merz und 23. Juli c. für die Ablehnung des städtischen Zuschusses angegebenen Motive durch die Mittheilung des Oberpfarrers nicht wiederlegt, und ersucht demnach die Verwaltung, diese Beschlüsse dem Erzbischöflichen General-Vikariate zur Kenntniß und Entscheidung vorzulegen.

actum ut supra