Der Vorsitzende legt der Versammlung das Vermessungs-Register über die zur Eröffnung der Königsstraße zu erwerbenden Terrains vor, und wird beschlossen, durch eine Commission bestehend aus den Herren: Rappenhoener, B. Josten und Meuter, die Höhe der Entschädigung für die abzutretenden Terrains feststellen und mit den Adjucenten auf Grund dieser Feststellungen durch die genannte Commission ein gütliches Uebereinkommen herbeiführen zu lassen.
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