Für die bewirkte Repartition der Jagdpacht-Gelder sowie der Feldhüter- und Wegebaukosten pro 1868 bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung demStadtsecretair Krings eine aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse zahlbare Remuneration von 30 Thlr.
actum ut supra