Dem Antrage des Vorsitzenden gemäß erklärt die Versammlung sich damit einverstanden, den im vorigen Jahre gefaßten Beschluß, wonach der zweite Wachthund in einzeln gelegenen Gehöften und in der Bauerbahn steuerfrei war, aufzuheben, und bei Ausnahmen in jedem einzelnen Falle zu entscheiden.