Auf die durchgreifende Instandsetzung des obigen Weges, welche von mehreren Bewohnern der Baurbahn in Antrag gebracht ist, geht die Versammung nicht ein, weil die disponibelen Mittel für den Wegebau pro 1869 bereits vergriffen sind.
Der Weg sei vorerst durch Zuschlichten der Geleise nothdürftig zu repariren.
a.u.s.