Band 38: Eintrag vom  29. Januar 1795 (Nr. 677)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Wurde mit Zusammenberufung deren Vorsteher oben erwehnte Verordnung verlesen, und ihnen dasjenige zu überlegen vorgehalten, was die Stadt Neuss insbesondere an Contribution denen Franzosen abzutragen hat. Hierauf wurde die Sache in Berathschlagung gezogen, und vom Magistrat mit genehmigung deren Vorsteher beschloßen, daß das der Stadt in denen 24000 Livres angesetzte Quantum von 700 Rth 32 Stüber aus dem Ærario Vorschußweise abgetragen werden soll .

In Betref deren auf hiesiges Gewerb [und?] Capitalisten angeschlagenen 9000 Livres ist

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Pro Morgen 15 Stüber

beschloßen worden in Gemäßheit der Verordnung, daß diejenige Pächtern, welche über 40 Morgen Pachtland benutzen, unter die große Pächtern zu rechnen seyen, und also von ihnen Pro Morgen zu 15 Stüber zu behuf dieser Gewerbssteur abgeführet werden sollen, weshalben denen beiden Herren Hansman und Degræff, sodan beiden VorsteherRottels und Koch aufgetragen worden, mit diesem Werck in der Baurban den Anfang zu machen, zu welchem Ende die Halbwinnern und große Pächtern daselbst auf morgen fruhe zu einer, und zur anderer Hälfte auf morgen Nachmittag dahier auf der Rentkammer zu erscheinen abgeladen werden sollen .

Dan sind vorbenente Verordnungen anheut per plateas publicirt worden .