Band 45: Eintrag vom  06. April 1842 (Nr. 213 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge hoher Regierungs Verfügung vom 8. März I S. II No. 4952 wurde der Stadtrath darüber vernommen, ob und in wie ferne eine Prämie für die Vertilgung der Maikäfer zu bewilligen sei, dies jedoch mit Rückblick auf die frühern Erklärungen vom 24. October 1838, und 1. Februar 1839 abgelehnt, indem der dadurch hervorgerufene Andrang der Sammler eine Beschädigung der Privat-Gärten und Äcker unvermeidlich machen. Die Vertilgung sei daher wie bisher jedem Eigenthümer selbst, welche dazu auch durch sein eigenes Intresse angetrieben werde, zu überlassen.

Actum ut supra