Auf den nochmaligen Antrag des p. Lambertz um die Genehmigung zur Anlegen einer Landebrücke für das Neuss-Düsseldorfer Dampfschiff wird beschlossen, zunächst mit dem Capitain Siebertz darüber in Verbindung zu treten, ob dadurch kein Hinderniß für die Schifffahrt entstehen kann.