Band 52: Eintrag vom  07. September 1857 (Nr. 78 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Verfolg ihres Beschlusses vom 3. des Monats bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung für den künftigen Bürgermeister zu dessen persönlichem Gehalt von 1000 Thlr. eine Summe von 600 Thlr. an Kanzleikosten für die außer dem Stadtsecretair noch nöthige Schreibhülfe und für Büreau-Materialien und Heitzung vorbehaltlich näherer Berechnung, unter dem Bemerken, daß der seither unter dem extraordinairen Ausgaben im Etat besonders zur Disposition des Bürgermeisters bereit gestellte Betrag von 80 Thlr. in der Zukunft wegfalle.