Auf eine erneuerte Eingabe des Unternehmers der Dampfschifffahrt auf dem Erft-Canale um ferner Bewilligung von Nachlaß an der an die Stadt zu leistenden Abgabe, bewilligte die Stadtverordneten Versammlung dem Unternehmer Siebertz aus besonderer Rücksicht in Ausführung der Statt gehabten Unterbrechung der Fahrten und des eingetretenen VerkehrsAbnahme zu der unterm 6. Juli courant notirten Nachlaßsumme von 150 Thlr. einen weitern Erlaß von 62½ Thlr. worauf dem quaestioniert Siebertz pro 1857 außer dem Erlaß der Abgabe für ein volles Vierteljahr ad 16 2/2 Reichsthaler noch ein besonderer Nachlaß von 50 Thlr. zuerkannt werden. Durch diese Bewilligung will die Versammlung jedoch jede Consequenz für die Folge vermieden wissen.
Actum utsupra