Einverstanden mit dem Vorschlage der betreffenden Commission, bemerkt Stadtrath auf das Gesuch des Dampfschifffahrts-Unternehmens Siebertz um Erlaß der Abgabe für das laufende Quartal, wie hierauf nicht eingegangen werden könne, weil die hiesige Lokale Dampfschifffahrt zur Winterzeit in der Regel meistens unterbrochen, der quaestionirte Siebertz aber ein abgelaufenen Winter, wo er die hiesigen Lokalfahrten nicht fortgesetzt, mit angemessenen Verdienst anderweitig beschäftigt gewesen sei. Falls indessen im kommenden Sommer wiederum ein derartiger Wasserstand eintrete, welcher die Fortsetzung der Lokalfahrten nicht voll möglich mache, so möge q Siebertz sein Gesuch erneuern.
Actum ut supra
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