Band 52: Eintrag vom  23. August 1858 (Nr. 266 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Commissionsbericht über die Sicherstellung der Scheiben- bahn und die Instandsetzung des Scheibenhauses.

Die stadträthlichen Commissionen für Bauwesen und städtisches Eigenthum berichteten heute dem Stadtrathe über die von denselben geprüften beiden Vorlagen wegen Sicherstellung der Scheibenbahn und Herstellung des Scheibenhauses.

Um die Gefahr für die Umgebung der Scheibenbahn zu beseitigen, sind von den Ingenieur-Offizieren Bumka und Haumann zweckmäßige Vorkehrungen angegeben, deren Ausführung die Benutzung der Scheibenbahn für die Umgebung durchaus gefahrlos machen würde. Nur möchte es noch angemessen erscheinen, daß die Scheibenbahn in der Nähe des Schießstandes mit einer hölzernen Gitterwand versehen werde, um auch diese Weise zu verhindern, daß Kinder an dieser Stelle durch die Hecke in die Bahn herabsteigen.

Die Kosten der von den beiden Ingenieur-Offizieren vorgeschlagen Arbeiten sind für die Herstellung der Bahn, wie sie zum Gebrauch für Glattbüchsen respective auf die ganze Distanz nöthig , auf ca. 300 Thlr. veranschlagt, und jenen für die Herrichtung einer zweiteren Bahn zum Gebrauch für gezogene Büchsen auf ca. 260 Thlr. extra ermittelt.

Die Instandsetzung des Scheibenhauses, so weit dieselbe das Äußere respective die blose Standfestigkeit mit Ausschluß des Inneren des Gebäudes betrifft, würde nach dem aufgestellten Anschlage ca 400 Thlr. erfordern.

Die beiden Commissionen legten dem Stadtrath zwei Vorschläge vor, den einen, vornach die Stadt außer Tragung der Kosten der hölzernen Gitterwand, zu den Kosten der Sicherstellung der Bahn 150 Reichsthaler und zu jenen der äußeren Herstellung des Scheibenhauses 200 Reichsthaler hergeben, den zweiten, vornach dieselbe statt dieser beiden Beträge von 150 Reichsthaler respective 200 Reichsthaler, das doppelte von 300 Thlr respective 400 Thlr herschießen soll. In beiden Fällen würde die Stadt Eigenthümer des Scheibenhauses und der Scheibenbahn bleiben, die künftige Unterhaltung aber

[Nächste Seite] der Scheibenschützen-Gesellschaft zur Last stellen, dagegen die seitherigen Zinsen-Abgabe der Gesellschaft 36 Reichsthaler jährlich fallen lassen.

Über beide Vorschläge wurde weitläufig debattirt, und demnächst namentlich abgestimmt, wobei sich für keinen derselben eine Majorität ergab.

Der Stadtrath Dr. Sels beantragte, daß die Versammlung folgende Erklärung annehmen möge.

1. Die Stadt behält sich alles Eigenthumsrecht an dem Scheibenhause und der Bahn vor;

2. Dieselbe theilt sich mit der Scheibenschützen-Gesellschaft in sämmtliche Kosten der Einrichtungen und Bauten mit Einschluß der Gitterwand, und notirt zu dem Ende eine Summe bis zu 700 Thlr;

3. Die Unterhaltung des Scheibenhauses & der Gitterwand, ist Sache der Stadt;

4. Dagegen hat die Gesellschaft an die Stadt eine jährliche Entschädigung von 50 Thlr zu zahlen, während die bisherigen Zinsenabgabe von 36 Thlr. wegfällt.