Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit Verlesung einer Mittheilung des Herrn Advokat, AnwaltsJustizraths Compes zu Cöln, wornach in der Prozeßsache der Wwe Otto gegen Siebertz respective Stadt Neuhs wegen der Erftufer, die Berufung verworfen, die Adcitation für erledigt erachtet und Wittwe Otto in sämmtliche Kosten verurtheilt worden ist. actum ut supra