Bewilligung einer GrundEntschädigung von H. W. Lambertz für abgetretenes Eigenthum in der Spul-in der Spul- gasse bei vorgenommenem Häuserbau.
Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürgemeisters wurde dem Ackerer und Schankwirth H. W. Lambertz , welcher durch den nach dem Stadtplane unternommenen Bau von 7 Wohnhäusern in der Spulgasse an seinem Garten einen Flächenraum von 5 19/27 Ruthen verliert, eine mit demselben vereinbarten, billig erscheinende Grund-Entschädigung von sechs Thalern pro Ruthe, im Ganzen also eine Vergütung von vier und dreissig Thalern sechs Silbergroschen acht Pfennigen aus der städtischen Casse bewilligt.
Actum utsupra