Stadtverordneten - Versammlung beschließt, das etwa 16 Morgen große Gelände der früheren Geflügel-, Zucht- und Lehranstalt in Neuss nebst Wohnhaus und Stallungen an F. Thiesbürgerin Essen auf unbestimmte Zeit mit jeder- zeitiger dreimonatiger Kündigungsmöglichkeit zum jährlichen Mietpreise von 3000 R. M im ersten Jahre, 3300 M im 2. Jahre, 3600 M im 3. und den folgenden Jahren zu vermieten.
Im Falle der Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines Teiles des verpachteten Geländes seitens der Stadt muß An- pächter das benötigte Gelände ohne Aufkündigung sofort und ohne jedwede Entschädigung abtreten. Etwaige Instand- setzungs- oder Erneuerungskosten an Gebäulichkeiten gehen ausschließlich zu Lasten des Anpächters. Hierfür wird auch bei Beendigung des Pachtverhältnisses eine Entschädigung nicht gezahlt.
Sodann beschließt Versammlung, das Haus Leostraße 63 an den Geflügelzuchtinspektora. D. Matthias Müller in Neuss ab 1.4.1929 auf unbestimmte Zeit mit jederzeitiger drei- monatiger Kündigungsmöglichkeit zum monatlichen Miet- preise von 80 R. M zu vermieten.
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| Typ | Andere |
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| Typ | Stadt |
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| Typ | Straße |
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