8.
Prozeß Werhahn gegen Stadt Neuhs. Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß der
Prozeß Werhahn gegen die Stadt Neuhs wegen verweigerter
Bauerlaubniß von dem Königlichen Landgerichte zu Ungunsten der Stadt entschieden sei.
Beschlußfassung zur Sache wird vertagt.