8.
Prozeß Werhahn gegen Stadt Neuhs. Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß der
Prozeß Werhahn gegen die Stadt Neuhs wegen verweigerter
Bauerlaubniß von dem Königlichen Landgerichte zu Un-
gunsten der Stadt entschieden sei.
Beschlußfassung zur Sache wird vertagt.