Der Vorsitzende verliest den aufgestellten Vertragsentwurf und beschließt Versammlung die Festsetzung des § 12 bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.
Der Stadtverordnete Rosellen hat den Antrag gestellt, vor weiterer Verhandlung dieser Angelegenheit, die Statuten bei genannter Gesellschaft zu veröffentlichen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.