1) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt Steuern aus 18 80/81 und 81/82 mit 198 Mark 67 2) desgl. aus 18 82/83 mit 475 Mark 7 ct. 3) die uneinziehbaren Pächte und Miethen aus 18 81/82 und 82/83 mit 598 M. 4) Die uneinziehbare Hundesteuer aus 18 82/83 mit 85 Mark 50 ct. niederzuschlagen.
13) bewilligt dem Vollziehungs-BeamtenPanke eine Remuneration von Fünfzig Mark. -