Nachdem der Herr Peter Meuter erklärt hat, das Amt eines Schiedsmannes in Folge seiner mit häufigen Reisen verbundenen Berufsgeschäfte nicht annehmen zu können und dieser Grund als triftig erachtet wird, wählt die Versammlung den Herrn W. Werhahn an seiner Stelle zum Schiedsmann des IV. Bezirks.