Die Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß dem Kaufmann Wilh Werhahn der städtische Platz vor dem ehemaligen Therkatz'schen Lagerplatz sowie eine anderes Terrain am Erftwege vor dem Rheinthor zur Steinniederlage von jetzt bis ultimo Juli gegen eine Vergütung von 3 Thlr. zur Benutzung überlassen werde. x Werhahn soll indessen verpflichtet sein, außer den
[Nächste Seite] bereits lagernden Steinen keinen anderen Steine auf die beiden Terrains hinlegen zu lassen.