Band 59: Eintrag vom  24. November 1881 (Nr. 823)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Bildung eines Deichverbandes.

Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, wonach die StadtverordnetenVersammlung nochmals auf die wesentlichen Vortheile hingewiesen werden soll, welche die Organisation des Verbandes für die Verwerthung städtischer Grundstücke und die Sicherung der Dämme in sich schließt, wogegen eine weitere Verzögerung dieser Organisation und namentlich eine fortgesetzte Verabsäumung der Deichund Schleusen-Aufsicht, bei jedem wiederkehrenden Hochwasser unabsehbare Schäden in Gefolge haben könne. Die Versammlung beschließt wiederholt, sich von der Bildung eines Deichverbandes nicht zu betheiligen.