3. setzt einen Gemeindebeschluß, betreffend Einführung des Schlachtzwanges für Großvieh,
[Nächste Seite](ausgenommen Pferde) im städtischen Schlachthause fest, beschließt eine Ordnung, betreffend die Erhebung von Ge- bühren für die Benutzung des städtischen öffentlichen Schlacht- hauses.
| Typ | Gebäude |
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| Erwähnt in |
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