Band 55: Eintrag vom  30. November 1868 (Nr. 486)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Etat für das Jahr 1869.

Nach Vortragung des Berichts über die Prüfung des städtischen Etats pro 1869 nahm die Stadtverordneten-Versammlung ihrerseits ebenfalls die Revision desselben vor, wobei Nachstehendes zu erinnern gefunden wurde:

A. Einnahme.

ad Titel III Artikel 1. Ertrag des Grases wird von 3800 Thalern auf 4000 Thlr. erhöht;

ad Tit. III Art. 2. Ertrag des Holzverkaufes wird mit Rücksicht auf die bevorstehend erhöhte Einnahme von 14 Thlr. auf 64 Thlr. heraufgestellt

ad Tit. VI Art. 2. Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die Abgabe der Scheibenschützen-Gesellschaft ad 50 [Reichstaler?] wegfalle, da dieselbe das Scheibenschützenhaus, wofür diese Abgabe auferlegt war, nicht mehr benutzen können.

B. Ausgabe.

ad Tit. II Art. 14. Die Ausgabe-Position- Gehalt der Nachtwächter

[Nächste Seite] wird in Anbetracht, daß die Zahl der Nachtwächter jüngst um zwei permanente und zwei Hülfsnachtwächter für die Winterzeit vermehrt worden, von 400 Thalern auf 700 Thlr. erhöht,

ad Titel II Artikel 20. Um nöthigenfalls eine bessere Reinigung der öffentlichen Plätze und Kanäle anordnen zu können, wird die betreffende Ausgabe von 150 Thlr. auf 200 Thlr. erhöht;

ad Tit. III Art. 1. An Grund- und Communalsteuer von städtischem Eigenthum werden statt der vorgeschlagenen Summe von 2190 Thlr. 2000 Thlr. zum Etat gestellt, da letztere Summe im Hinblick auf die geschehene käufliche Abtretung von städtischem Eigenthum auskömmlich erscheint;

ad Tit. V Art. 16. Der Credit für Unterhaltung des Schlachthauses wird wegen verschiedener auszuführender Verbesserungs-Arbeiten von 60 Thlr. auf 260 Thlr. gestellt;

ad Tit. VII Art. 58. Miethe für Schullokalien: Diese Position wird von 90 Thlr. auf 130 Thlr. erhöht, weil 40 [Reichstaler?] Miethe für ein Schulzimmer zur Abhaltung des Real-Unterrichts im Gymnasium bewilligt werden;

ad Tit. IX Art.5. Der Servis-Zuschuß für den Landwehrstamm wird dem früheren Beschlusse gemäß von 180 Thlr. auf 150 Thlr ermäßigt;

ad Tit. IX. Art. 16. Die Ausgabe-Position zur Abtragung der Renten an die Scheibenschützen-Gesellschaft wird mit Rücksicht darauf, daß die dafür zu haltenden statutenmäßigen Bruderschießen nicht statt finden, mit 20 Thlr. abgesetzt.

Im Übrigen erklärte die Versammlung sich mit den vom Bürgermeister gemachten Vorschlägen überall einverstanden, und es stellte dieselbe den Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend zu 55550 Thlr. fest.

Behufs Aufbringung des Defizits wird beschlossen, auf die Grund-Gebäude- und klassifizirte Einkommensteuer sowie auf die Klassensteuer herunter bis einschließlich der 4ten Stufe 107 % - 2% weniger als pro 1868 -, auf die dritte Klassensteuerstufe 75 %, auf die zweite Klassensteuerstufe 33 1/3 % und auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L 15% umzulegen.

actum ut supra

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