Nach Vorlage der Bewerbungen um die Schlachthausaufseherstelle beschließt die Versammlung, das bisherige Verhältniß im Schlachthause unter Vorbehalt einer jederzeitigen dreimonatlichen Kündigung mit der Maßgabe bestehen zu lassen, daß der Hallenknecht Bayer vom 1, Mai courant ab das Gehalt von 140 reichsthaler außer seiner freien Wohnung und der P. Diekers für Führung der Bücher und Einziehung der Gelder außer seiner Wohnung eine Remuneration von 60 reichtaler bezieht.
Die Anstellung eines Polizeidieners wird vertagt.
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Typ | Gebäude |
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