Der Vorsitzende trägt vor, daß zufolge höherer Anordnung die Anstellung zweier weltlicher Lehrerinnen notwendig ist, wozu aber das für die Ordensschwestern im Etat ausgeworfene Gehalt nicht mehr ausreiche. - Stadtrath genehmigt vorläufig für die zwei auszuschreibenden Stellen ein Gehalt von 200 Thlrn. und 20 Thlr Miethsentschädigung, überweist aber das ganze Gehalts-Regulativ an die Finanz- und Schul-Kommission zur Begutachtung.
a. u. s.